AGB: Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Veranstaltungen

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Seminare, Workshops, Grup­pen­trainings und -coachings sowie für Gruppenmediationen die von Dr. Cons­tantin San­der, Regensburg, angebo­ten werden. Diese Veranstaltungsformen werden im Folgenden unter dem Begriff Veranstaltung zusammengefasst. Offene Veranstaltungen sind solche, bei denen der Teilnehmerkreis nicht von vornherein begrenzt ist. Bei geschlossenen Veranstaltungen ist hingegen der Teilnehmerkreis begrenzt.

Anmeldung

Die Anmeldung zu einer offenen Veranstaltung erfolgt schriftlich per Post, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Die Teilnehmer (bei geschlossenen Veranstaltungen: der Auftragge­ber) erhalten eine Anmeldebes­tätigung per E-Mail oder per Post. Ankündigungen und Anmeldeformulare sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst infolge der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.

Widerrufsrecht

Erfolgte die Anmeldung über ein Online-Formular, so haben Teilnehmer ein gesetzliches Recht auf Widerruf innerhalb von vierzehn Tagen nach der Anmeldung. Der Widerruf muss per Brief oder E-Mail erfolgen. Ebenso können Sie dazu das Kontaktformular nutzen. Liegen zwischen Anmeldung und Beginn der Veranstaltung weniger als vierzehn Tage, entfällt das Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht entfällt auch dann, wenn der Veranstalter die vereinbarte Leistung bereits ganz oder teilweise erbracht hat.

Preis

Es gilt der veröffentlichte oder mit dem Auftraggeber vereinbarte Preis zuzüglich der gesetzlichen MwSt. ohne Abzüge. Bei offenen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer eine Rechnung vorab. Bei geschlossenen Veranstaltungen erhält der Auftraggeber eine Rechnung nach der Veranstaltung, sofern nicht anders vereinbart.

Zahlung

Bei offenen Veranstaltungen ist der Veranstaltungspreis ohne Abzüge im Voraus per Überweisung fällig.  Bei kurzfristigen Anmeldungen ist Barzahlung zu Beginn der Veranstaltung möglich. Bei Nichtzahlung oder nicht vollständiger Zahlung gerät der Teilnehmer spätestens mit Beginn der Veranstaltung in Verzug. Es besteht dann kein Anspruch auf Teilnahme.

Absage der Teilnahme

Eine schriftliche Absage (Rücktritt) durch den Teilnehmer einer offenen Präsenz-Veranstaltung muss spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingegangen sein. Danach ist der volle Veranstaltungspreis fällig. Es können nach Ab­sprache Ersatzteilnehmer gestellt werden. Das Widerrufsrecht (s.o.) bleibt hiervon unberührt. Erfolgt die Absage aus einem wichtigen Grund (z.B. Krankheit) erhält der Teilnehmer eine Gutschrift, die für eine spätere Veranstaltung genutzt werden kann.

Maximale Teilnehmerzahl

Um eine effektive Arbeit zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Bei offenen Veranstaltungen erfolgt die Zulassung der Teilnehmer in der Rei­henfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich ein Schließen der Teilnehmerliste vor.

Online-Veranstaltungen

Jeder Teilnehmer (bei geschlossenen Veranstaltungen: der Auftraggeber) ist für die Bereitstellung seiner IT-Infrastruktur selbst sowie auf eigene Kosten und eigenes Risiko verantwortlich.

Absage der Veranstaltung

Bei offenen Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, sofern sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht die Mindestteilnehmerzahl von sechs erreicht wor­den ist. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden dann zurückerstattet. Geschlossene Veranstaltungen können bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt werden. Das Honorar für die Durchführung entfällt dann. Bei einer späteren Absage ist das volle Honorar fällig. Kosten der Vorbereitung und Stornokosten der Veranstaltungsstätte können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Ausschluss von der Veranstaltung

Teilnehmer, die wiederholt den Ablauf der Veranstaltung stören, die Veranstaltung zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte oder Dienstleistungen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters verkaufen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist in voller Höhe fällig.

Haftung

Der Veranstalter verpflichtet sich, einen größtmöglichen Mehrwert zu liefern, schuldet den Teilnehmern aber keinen bestimmten Erfolg der Veranstaltung.

Ansprüche der Teilnehmer (bei geschlossenen Veranstaltungen: des Auftraggebers) auf Schadensersatz bestehen nicht. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus wesentlichen Vertragsverletzungen, die der Veranstalter zu verantworten hat oder Ansprüche, die aus groben Pflichtverletzungen des Veranstalters folgen.

Datenerfassung

Der Teilnehmer erklärt sich damit einver­standen, dass seine Daten unter Beach­tung der datenschutzrechtlichen Regelun­gen erfasst und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur dann zulässig, wenn dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder der Teilnehmer der Weitergabe zustimmt. Mehr Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Regensburg. Es gilt deut­sches Recht.

Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Letzte Änderung: 23.06.2024